Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Vertragsbedingungen für die Nutzung von hpo Bau. Fassung 1.0, Stand Oktober 2026.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software hpo Bau und die damit verbundenen Leistungen zwischen hpo Software, André Huhn, Hermannstr. 56, 37688 Beverungen (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Für die Waagensoftware hpo Smart Scale gelten diese AGB nicht. hpo Smart Scale wird über Waagenhersteller und Waagenhändler angeboten; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
2. Vertragsbestandteile und Rangfolge
(1) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge:
- der vom Kunden angenommene Auftrag bzw. das angenommene Angebot,
- der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in der im Auftrag genannten Fassung,
- diese AGB in der im Auftrag genannten Fassung,
- die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisübersicht auf www.hpo-software.de/preise.html.
(2) Bei Widersprüchen geht die jeweils vorrangige Regelung vor.
3. Vertragsschluss und Testphase
(1) Darstellungen auf der Website und Vorführungen sind kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt, etwa durch unterschriebenen Auftrag, elektronische Signatur oder E-Mail, oder wenn der Anbieter eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.
(2) Vor Vertragsschluss kann der Kunde die Demo-Umgebung des Anbieters 30 Tage kostenlos nutzen. Dadurch entsteht kein Vertrag und keine Zahlungspflicht. Der Zugang endet von selbst. Daten, die in der Demo-Umgebung erfasst werden, werden nicht übernommen und können jederzeit gelöscht werden.
4. Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden hpo Bau als Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service), im Browser sowie als App für iOS und Android. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket (Paket Baustelle oder Paket Betrieb), den zugebuchten Leistungen und der Leistungsbeschreibung auf der Preisübersicht.
(2) Der Anbieter betreibt für den Kunden eine eigene Instanz. Die Daten werden in einem Rechenzentrum in Deutschland gespeichert. Die Datenbank wird täglich gesichert, einschließlich der Unterschriften auf Arbeitsnachweisen. Fotos und Dateianhänge werden nicht gesichert. Welche Dienstleister für einzelne Funktionen eingesetzt werden, etwa für den KI-Assistenten, regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(3) Der Anbieter entwickelt die Software weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(4) Der Anbieter hält die Software im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren verfügbar. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen des Internets, der Endgeräte des Kunden oder von Diensten Dritter. Geplante Wartungen kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an und legt sie außerhalb der üblichen Arbeitszeiten.
(5) Der Anbieter beseitigt gemeldete Fehler in angemessener Frist. Störungen meldet der Kunde per E-Mail an mail@hpo-software.de oder telefonisch.
(6) Auswertungen und Hinweise der Software, etwa zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen, Urlaubsansprüchen oder Nachkalkulation, sind Hilfsmittel. Für die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorgaben sowie für Lohnabrechnung und Buchhaltung bleibt der Kunde verantwortlich.
(7) Ergebnisse des KI-Assistenten, etwa Textvorschläge, Übersetzungen oder aus Belegen ausgelesene Werte, können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft sie vor der Verwendung.
5. Einrichtung
(1) Mit der Einrichtung entsteht die Instanz des Kunden. Der Umfang richtet sich nach der beauftragten Einrichtung (Kompakt oder Professionell) gemäß Preisübersicht.
(2) Was der Kunde während der Einrichtung erfasst, bleibt im Produktivbetrieb unverändert erhalten.
(3) Wählt der Kunde eine Erstlaufzeit von 24 Monaten, ermäßigt sich die Einrichtung um 490,00 € netto.
6. Zubuchbare Leistungen, Schulung und Dienstleistungen
(1) Zubuchbare Leistungen mit monatlichem Preis kann der Kunde jederzeit hinzubuchen. Sie laufen ab Zubuchung mit dem Hauptvertrag und enden spätestens mit ihm. Der Kunde kann sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Hauptvertrags gesondert kündigen.
(2) Einmalige Leistungen wie Datenübernahme, individuelle Berichte und Schulungen werden nach Auftrag erbracht und nach Erbringung abgerechnet. Bei Schulungen vor Ort trägt der Kunde die Reisekosten nach Aufwand.
(3) Setzt eine Leistung den Vertrag des Kunden mit einem Dritten voraus, etwa die Telematik-Anbindung einen Vertrag mit TomTom Webfleet, schließt der Kunde diesen Vertrag selbst ab und trägt dessen Kosten. Der Anbieter ist für die Leistungen des Dritten nicht verantwortlich.
7. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.
(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer in hpo Bau erfassen und hochladen. Er nutzt die Software nicht für rechtswidrige Zwecke.
(3) Der Kunde informiert seine Mitarbeiter über die Verarbeitung ihrer Daten in hpo Bau und beachtet, soweit erforderlich, die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats.
(4) Der Kunde stellt die für Einrichtung und Datenübernahme nötigen Informationen und Daten rechtzeitig und in verwendbarer Form bereit.
8. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, hpo Bau im Rahmen des Vertrags für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Die Zahl der Benutzer ist nicht begrenzt.
(2) Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, vermieten oder Dritten außerhalb seines Betriebs zur Nutzung überlassen. Nachunternehmer und andere Beteiligte darf er einbinden, soweit die Software dafür vorgesehen ist.
(3) Alle Daten, die der Kunde in hpo Bau erfasst, bleiben Daten des Kunden.
9. Preise und Mitarbeiterzahl
(1) Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise, ergänzend die Preisübersicht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Monatspreis richtet sich nach der Zahl der Mitarbeiter des Kunden und der Preisstaffel des gewählten Pakets. Gezählt werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Kunden zum Stichtag, auf der Baustelle wie im Büro. Subunternehmer, Aushilfen und Auszubildende zählen nicht mit.
(3) Der Kunde zahlt nie mehr als den Monatsbetrag, der sich für die Mindestmitarbeiterzahl der nächsthöheren Staffel ergibt.
(4) Maßgeblich ist zu Vertragsbeginn die vom Kunden im Auftrag angegebene Mitarbeiterzahl. Danach wird die Staffel einmal jährlich zum 1. Januar anhand der tatsächlichen Mitarbeiterzahl angepasst, nach oben wie nach unten. Der Kunde teilt dem Anbieter die Zahl auf Anfrage mit. Teilt er sie nicht innerhalb von 4 Wochen mit, darf der Anbieter die Zahl der in hpo Bau als aktiv geführten Mitarbeiter zugrunde legen.
10. Preisanpassung
(1) Der Anbieter kann die laufenden Preise frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je 12 Monate anpassen. Eine Erhöhung darf die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindexes für Deutschland seit Vertragsbeginn bzw. seit der letzten Preisanpassung nicht übersteigen.
(2) Der Anbieter kündigt eine Preisanpassung mindestens 3 Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.
(3) Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
11. Abrechnung und Zahlung
(1) Die laufenden Entgelte werden vierteljährlich im Voraus abgerechnet. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Abrechnung jährlich im Voraus; in diesem Fall gewährt der Anbieter 10 % Nachlass auf die laufenden Entgelte.
(2) Die Einrichtung wird mit Vertragsbeginn abgerechnet, sonstige einmalige Leistungen nach ihrer Erbringung.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch.
(4) Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen sperren, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten. Die Zahlungspflicht besteht fort.
12. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem im Auftrag genannten Datum. Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate, auf Wunsch des Kunden 24 Monate.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.
13. Daten bei Vertragsende
(1) Zum Vertragsende erhält der Kunde auf Anforderung seine Stammdaten als CSV-Dateien, eine vollständige Sicherung seiner Datenbank sowie alle abgelegten Fotos und Dokumente.
(2) Der Kunde kann diese Herausgabe bis 30 Tage nach Vertragsende anfordern. 30 Tage nach Vertragsende löscht der Anbieter die Datenbank sowie alle Fotos und Dokumente des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Näheres regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der mit dem Auftrag geschlossen wird. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist insoweit der Kunde.
(2) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
15. Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die vereinbarten Funktionen erfüllt. Mängel meldet der Kunde unverzüglich und so genau wie möglich.
(2) Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist. Gelingt dies nicht, kann der Kunde das Entgelt angemessen mindern. Ist die Nutzung erheblich beeinträchtigt und schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann er den Vertrag außerordentlich kündigen.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
16. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der Entgelte, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung aus den Datensicherungen erforderlich ist.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
17. Änderung dieser AGB
(1) Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB.
(2) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, soweit dies wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Entwicklung erforderlich ist und Leistung und Entgelt dadurch nicht verändert werden. Der Anbieter teilt die Änderung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gilt die bisherige Fassung weiter.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fassung 1.0, Stand Oktober 2026.
