hpo Bau prüft die erfassten Zeiten gegen das Arbeitszeitgesetz.
Im Bau sind lange Tage die Regel: Anfahrt, Kolonnenwechsel, ein Betonierabschnitt, der fertig werden muss. Ob dabei die Höchstarbeitszeit oder die Ruhezeit überschritten wurde, steht in den erfassten Stunden – nur sieht es dort in aller Regel niemand. hpo Bau rechnet diese Grenzen laufend mit und meldet, was auffällt.
Ein Verstoß fällt in der Regel erst auf, wenn ihn jemand von außen sucht.
Die Zahlen dafür liegen im Betrieb – ausgewertet werden sie selten.

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, die Zahlen liegen im Stundenzettel.
Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, nicht den Mitarbeiter. Wer die werktägliche Höchstarbeitszeit überschreitet oder die elfstündige Ruhezeit unterschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 22 des Gesetzes mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann. Bei beharrlicher Wiederholung sieht § 23 sogar eine Strafbarkeit vor.
In der Praxis fällt so etwas trotzdem selten auf. Die Stunden werden erfasst, freigegeben und an die Lohnabrechnung übergeben – geprüft wird dabei, ob sie vollständig und richtig zugeordnet sind, nicht, ob sie zulässig waren. Wer nachrechnet, ist meistens die Kontrolle des Zolls oder der Aufsichtsbehörde, und dann liegt der Fall Monate zurück.
Woher die Zeiten kommenVier Grenzen, die sich aus den erfassten Zeiten rechnen lassen.
Geprüft wird auf der Grundlage der Buchungen, die ohnehin entstehen.
Werktägliche Höchstarbeitszeit
- Grundsatz nach § 3 ArbZG sind acht Stunden werktäglich
- Zehn Stunden sind zulässig, wenn der Durchschnitt ausgeglichen wird
- Geprüft wird deshalb der Tag und der Ausgleichszeitraum
- Gemeldet wird nicht jeder lange Tag, sondern der Durchschnitt, der aus dem Rahmen läuft
- Ein abweichender tariflicher Zeitraum wird bei der Einrichtung hinterlegt
Ruhezeit zwischen zwei Tagen
- Nach § 5 ArbZG sind elf Stunden ununterbrochen einzuhalten
- Gerechnet wird vom Arbeitsende bis zum nächsten Arbeitsbeginn
- Ein Einsatz aus der Bereitschaft setzt die Frist neu in Gang
- Damit fällt der zu frühe Arbeitsbeginn am Folgetag auf
- Das ist der Fall, der im Bau am häufigsten übersehen wird
Ruhepausen
- Nach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden
- Mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden
- Aufteilbar in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten
- Geprüft wird gegen die gebuchten oder hinterlegten Pausen
- Ein Zehn-Stunden-Tag mit halber Stunde Pause fällt damit auf
Sonn- und Feiertagsarbeit
- § 9 ArbZG verbietet die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen im Grundsatz
- Erfasste Stunden an diesen Tagen werden als solche gekennzeichnet
- Maßgeblich ist der Feiertagskalender des jeweiligen Bundeslandes
- Bei überregionalen Baustellen ist das keine Nebensächlichkeit
- Ausnahmen nach § 10 bleiben Ihre Entscheidung, nicht die der Software
Wo die Hinweise stehen
- Am Tag des Mitarbeiters, dort, wo die Stunden geprüft werden
- Nicht in einer getrennten Liste, die niemand aufschlägt
- Sichtbar im laufenden Monat, nicht erst danach
- Damit lässt sich die Einteilung der nächsten Tage noch anpassen
- Wer die Auswertung sieht, steuern wie sonst auch die Rechte
Aufzeichnung und Nachweis
- Beginn, Ende und Dauer werden je Mitarbeiter und Tag festgehalten
- Änderungen bleiben nachvollziehbar, statt den alten Stand zu ersetzen
- Das ist die Grundlage für die Nachweise nach dem Mindestlohngesetz
- Ebenso für § 16 Absatz 2 ArbZG zur über acht Stunden hinausgehenden Arbeitszeit
- Bei einer Prüfung liegen die Daten vor, statt rekonstruiert zu werden
Was die Prüfung leistet und was sie nicht leistet.
Eine Software kann Zahlen rechnen. Beurteilen muss sie ein Mensch.
Was hpo Bau übernimmt
- Die erfassten Zeiten laufend gegen die gesetzlichen Grenzen rechnen
- Auffälligkeiten benennen, solange der Monat noch offen ist
- Die Zahlen so aufbewahren, dass sie bei einer Prüfung vorliegen
- Abweichende tarifliche Regelungen abbilden, die Sie uns nennen
Was bei Ihnen bleibt
- Die Entscheidung, wie mit einem gemeldeten Fall umgegangen wird
- Die Beurteilung, ob eine Ausnahme nach § 10 ArbZG greift
- Die arbeitsrechtliche Bewertung – das ist Sache Ihres Rechtsberaters
- Die Verantwortung als Arbeitgeber, die das Gesetz nicht delegierbar macht
Eine Buchung wird nicht zurückgewiesen, weil sie eine Grenze überschreitet. Das wäre der falsche Weg: Wenn zwölf Stunden gearbeitet wurden, sollen zwölf Stunden in den Daten stehen – alles andere wäre eine unrichtige Aufzeichnung und würde den Fehler verdecken, statt ihn zu zeigen. Die Prüfung meldet ihn stattdessen, so früh es geht.
Was Betriebe vorher wissen wollen.
Fehlt Ihre Frage? Schreiben Sie uns kurz, wir antworten direkt.
Was prüft hpo Bau gegen das Arbeitszeitgesetz?
Die erfassten Zeiten werden gegen die Grenzen geprüft, die sich rechnen lassen: die werktägliche Höchstarbeitszeit nach § 3, die elfstündige Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen nach § 5, die Ruhepausen nach § 4 und die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nach § 9. Was auffällt, wird als Hinweis am Tag des Mitarbeiters angezeigt.
Verhindert hpo Bau einen Verstoß?
Nein, und das wäre auch nicht sinnvoll: Die Software kann eine Buchung nicht zurückweisen, die tatsächlich so stattgefunden hat. Sie macht den Fall sichtbar, solange er noch im laufenden Monat liegt und sich in der Planung der nächsten Tage berücksichtigen lässt. Die Entscheidung bleibt beim Arbeitgeber.
Zählt Bereitschaft in die Prüfung hinein?
Der Einsatz während einer Bereitschaft wird als Arbeitszeit erfasst und fließt damit in die Prüfung ein. Das ist besonders bei der Ruhezeit von Bedeutung: Wer nachts herausgerufen wird, beginnt die elf Stunden nach dem Einsatz von vorn, sodass der reguläre Arbeitsbeginn am nächsten Morgen unzulässig werden kann.
Wie geht die Prüfung mit dem Ausgleichszeitraum um?
Zehn Stunden am Tag sind zulässig, solange der Durchschnitt über den gesetzlichen Ausgleichszeitraum acht Stunden werktäglich nicht übersteigt. Die Prüfung meldet deshalb nicht jeden Zehn-Stunden-Tag, sondern den Fall, in dem der Durchschnitt aus dem Rahmen läuft. Ob bei Ihnen ein Tarifvertrag einen anderen Zeitraum vorsieht, hinterlegen wir bei der Einrichtung.
Wer sieht die Auffälligkeiten?
Wer im Büro die Zeiten freigibt, und darüber hinaus jeder, dem Sie die Auswertung freischalten. Die Hinweise stehen dort, wo die Stunden ohnehin geprüft werden – nicht in einer getrennten Liste, die niemand aufschlägt.
Erfüllt hpo Bau damit die Aufzeichnungspflichten?
hpo Bau zeichnet Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit je Mitarbeiter und Tag auf und hält sie revisionssicher vor – das ist die Grundlage, auf der die Nachweise nach dem Mindestlohngesetz und nach § 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz beruhen. Ob Ihre betriebliche Praxis den Anforderungen im Einzelnen genügt, beurteilt Ihr Rechtsberater; hpo Bau liefert die Daten dafür.
Ist die Prüfung eine eigene Position in der Preisliste?
Nein. Sie gehört zur Zeiterfassung und ist damit in beiden Paketen enthalten, weil sie auf denselben Buchungen beruht, die ohnehin erfasst werden.
Weitere Themen.
Sie hängen im Alltag zusammen – hier stehen sie einzeln erklärt. Alle Themen im Überblick
Lassen Sie uns einen Monat Ihrer Stunden durchrechnen.
In der Demo legen wir einen typischen Monat aus Ihrem Betrieb ein und zeigen, welche Tage die Prüfung meldet. Erfahrungsgemäß sind es weniger, als man befürchtet – und andere als die, die man erwartet hätte.
