hpo software · hpo Smart Scale · hpo Bau+49 151 58805610mail@hpo-software.de
Urlaubsanspruch im Bau

Im Bau entsteht Urlaub Tag für Tag, nicht am 1. Januar.

Der übliche Jahresanspruch passt für Betriebe mit stabiler Belegschaft. Im Baugewerbe wird der Urlaub nach Beschäftigungstagen ermittelt – wer im Mai anfängt, hat im August einen anderen Anspruch als der Kollege seit Januar. hpo Bau rechnet diesen Weg mit und zeigt jederzeit, was bereits erworben ist.

Verfahren umschaltbar Teiler einstellbar Erworben und Jahresende getrennt Auch in der App sichtbar
Klarstellung vorweg

Was das ist – und was es nicht ist.

Damit hier keine Erwartung entsteht, die wir nicht einlösen.

Keine Schnittstelle zu SOKA-BAU

  • Keine Meldung an die Kasse
  • Keine Abwicklung des Beitragsverfahrens
  • Kein Abgleich mit dem Kontoauszug der Kasse
  • Diese Wege laufen weiter über Ihr Lohnbüro

Aber: die Anspruchsberechnung nach dem Bauverfahren

  • Dieselbe Rechenregel, nach der auch die Kasse den Urlaub ermittelt
  • Gerechnet in Urlaubstagen, in Ihrem eigenen System
  • Sichtbar für Büro, Bauleitung und Mitarbeiter
  • Umschaltbar auf den klassischen Jahresanspruch

Der Nutzen liegt genau dazwischen: Sie sehen den Anspruch das ganze Jahr über im eigenen System, statt bis zur nächsten Abrechnung auf eine Zahl von außen zu warten.

Das Grundproblem

„Wie viel Urlaub habe ich noch?"

Eine Frage, die im Baubetrieb schwerer zu beantworten ist als anderswo.

Der Jahresanspruch ist im Bau die falsche Antwort.

Wer 30 Tage im Mitarbeiterstamm stehen hat, bekommt sie anteilig, wenn er unterjährig ein- oder austritt. Das ist die klassische Rechnung – und sie passt überall dort, wo Leute lange bleiben.

Im Baugewerbe entsteht der Anspruch dagegen laufend, aus den Tagen, an denen das Arbeitsverhältnis besteht. Fragt jemand im August, ist die Jahreszahl schlicht nicht die richtige Auskunft. Wer trotzdem 30 Tage nennt, muss später korrigieren.

Wie Abwesenheiten erfasst werden
Urlaubskonto eines Mitarbeiters in hpo Bau am Büroarbeitsplatz
Der Rechenweg

Wie aus Beschäftigungstagen Urlaubstage werden.

Drei Schritte – und ein Detail, über das die meisten stolpern.

Beschäftigungstage zählen

Gezählt wird, dass das Arbeitsverhältnis besteht – nicht, dass gearbeitet wurde. Urlaub und Krankheit mit Lohnfortzahlung zählen deshalb mit.

Tage ohne Lohnanspruch abziehen

Abgezogen wird nur, was nicht als bezahlte Abwesenheit hinterlegt ist. Welche Abwesenheitsart als bezahlt gilt, legen Sie im Katalog fest.

Teilen und aufrunden

Die Beschäftigungstage werden durch den Teiler geteilt – im Regelfall 12. Bruchteile gehen zugunsten des Arbeitnehmers nach oben.

Warum der Monat immer 30 Tage hat Ein voller Monat zählt wie in der Lohnabrechnung mit 30 Tagen – unabhängig davon, ob er 28 oder 31 hat. Nur so ergibt ein volles Jahr 360 Beschäftigungstage, und 360 geteilt durch 12 sind genau die 30 Urlaubstage. Angebrochene Monate bei Ein- oder Austritt zählen ihre tatsächlichen Kalendertage, höchstens jedoch 30.
Aufgerundet, nicht kaufmännisch Bruchteile von Urlaubstagen werden zugunsten des Arbeitnehmers aufgerundet. Aus 24,1 Tagen werden also 25, nicht 24. Überschneiden sich zwei Abwesenheiten, wird derselbe Tag trotzdem nur einmal berücksichtigt.
Der entscheidende Unterschied

Zwei Zahlen statt einer.

Weil der Anspruch laufend entsteht, führt das Konto beide Werte nebeneinander.

Bereits erworben

  • Was bis heute tatsächlich entstanden ist
  • Die ehrliche Antwort auf die Frage im August
  • Wächst mit jedem Beschäftigungsmonat weiter
  • Grundlage für Zusagen, die später nicht korrigiert werden müssen

Am Jahresende

  • Was bei durchgehender Beschäftigung herauskommt
  • Grundlage für die Jahresplanung
  • Im klassischen Jahresanspruch identisch mit dem erworbenen Wert
  • Im Bauverfahren erst zum Jahresende erreicht

Ob Mitarbeiter den erworbenen Stand auch in der App sehen, entscheiden Sie: Der Wert lässt sich anzeigen oder ausblenden, je nachdem, wie in Ihrem Betrieb über Urlaub gesprochen wird.

Einstellungen

Zwei Verfahren, drei Stellschrauben.

Eingestellt wird einmal – danach rechnet das Konto von selbst weiter.

Verfahren umschalten

  • Jahresanspruch für die klassische Rechnung
  • Beschäftigungstage für das Bauverfahren
  • Einstellung gilt für den Betrieb, nicht je Mitarbeiter
  • Umstellung ohne Eingriff in bestehende Konten

Teiler anpassen

  • Regelfall: 12 Beschäftigungstage je Urlaubstag
  • Bei Schwerbehinderung ein eigener, kleinerer Teiler
  • Beide Werte sind einstellbar, falls ein Haustarif abweicht
  • Vorgaben entsprechen dem üblichen Bauverfahren

Konto und Abschluss

  • Monatsabschluss und Jahresübernahme wie beim Stundenkonto
  • Anspruch, Verbrauch, Rest und Verfall je Mitarbeiter
  • Abwesenheitskalender mit Urlaub, Krankheit und Feiertagen
  • Feiertagskalender je Bundesland

Sichtbarkeit steuern

  • Erworbener Stand in der App anzeigen oder ausblenden
  • Antrag und Freigabe laufen über den gewohnten Weg
  • Bauleitung sieht Abwesenheiten in der Planung
  • Wer nichts sehen darf, sieht auch hier nichts

Nachvollziehbar

  • Jede Zahl lässt sich auf die Beschäftigungstage zurückführen
  • Überschneidende Abwesenheiten werden nur einmal gewertet
  • Korrekturen bleiben protokolliert
  • Auswertung je Mitarbeiter und Zeitraum

Planbar

  • Erworbener und erwarteter Stand nebeneinander
  • Grundlage für Urlaubszusagen im laufenden Jahr
  • Abwesenheiten wirken direkt auf die Einsatzplanung
  • Verteilung über Zeit, Gruppen und Mitarbeiter auswertbar
Häufige Fragen

Was Betriebe vorher wissen wollen.

Fehlt Ihre Frage? Schreiben Sie uns kurz, wir antworten direkt.

Meldet hpo Bau Daten an SOKA-BAU?

Nein. Es gibt keine Schnittstelle zur Kasse, keine Meldung und keinen Abgleich mit dem Kontoauszug. hpo Bau rechnet den Anspruch nach demselben Verfahren, damit Sie ihn im eigenen System sehen – die Abwicklung mit der Kasse bleibt bei Ihrem Lohnbüro.

Warum zählt ein Monat 30 Tage, auch wenn er 31 hat?

Weil nur so ein volles Jahr auf 360 Beschäftigungstage kommt – und 360 geteilt durch 12 genau die 30 Urlaubstage ergibt. Dieselbe Rechnung mit 30-Tage-Monaten kennen Sie aus der Lohnabrechnung.

Zählen Krankheitstage mit?

Solange Lohnanspruch besteht, ja. Abgezogen werden nur Tage, deren Abwesenheitsart nicht als bezahlt hinterlegt ist. Wie Ihre Abwesenheitsarten eingestuft sind, legen Sie selbst fest.

Was gilt bei Schwerbehinderung?

Dafür gibt es einen eigenen, kleineren Teiler, sodass ein höherer Anspruch entsteht. Der Wert ist voreingestellt und lässt sich anpassen, falls bei Ihnen etwas anderes gilt.

Können wir das Verfahren später umstellen?

Ja, die Einstellung lässt sich wechseln. Sinnvoll ist der Wechsel zum Jahreswechsel, damit innerhalb eines Jahres nach einer Regel gerechnet wird.

Ist der Tarifvertrag damit abgedeckt?

Die Software rechnet nach dem Verfahren und den Teilern, die Sie einstellen. Welche tariflichen Regelungen für Ihren Betrieb gelten, bleibt Ihre Entscheidung beziehungsweise die Ihres Steuer- oder Lohnbüros – wir bilden die Rechnung ab, nicht die Rechtsberatung.

Rechnen wir es an einem Ihrer Mitarbeiter durch.

Nennen Sie uns ein Eintrittsdatum und ein paar Abwesenheiten – in der Demo sehen Sie, welcher Anspruch daraus entsteht und wie sich der erworbene Stand über das Jahr entwickelt.

Demo anfragen